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Dieses aufwändig gestaltete Buch ist ein Repräsentationsobjekt. Prachtbände wie dieser wurden weniger gelesen als verschenkt; sie dienten vor allem der Beziehungspflege.

Tatsächlich wanderte auch diese lutherische Kirchenordnung des Wolfenbütteler Fürsten Julius, Herzog von Braunschweig und Lüneburg (1569), als Gabe von Hand zu Hand. Hier handelt es sich um ein Geschenk, das der Sekretär des Bischofs von Hildesheim, Liborius Bundtrock, dem Hildesheimer Jesuitenkolleg knapp 100 Jahre später zuteilwerden ließ.

Den vorderen Buchdeckel ziert ein zentrales, mit Gold überzogenes Portrait des Herzogs, das im oberen Randbereich vom zeitgenössischen Namen Wolfenbüttels, “HEINRICHSTADT”, überschrieben ist. Dies ist nicht die auch damals bereits übliche Angabe des Druckortes. Vielmehr formuliert die signifikante Prägung die umfassenden Ansprüche des Welfen als protestantischer Landesherr.